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Nutzungsbedingungen AGB für die Selbstbuchungsfunktion des Kampagnen Werbe-Managers
(„Self-Service-AGB“)

Diese Nutzungsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen mobile.de und den Teilnehmern des von mobile.de betriebenen Self-Service-Werbetools.

1. Allgemeines

  1. mobile.de betreibt über das Internet ein Self-Service-Werbetool, über das angemeldete Nutzer (im Folgenden gemeinsam: „Teilnehmer“) Werbekampagnen anlegen und buchen können („Self-Service-Werbetool“).
  2. Diese Nutzungsbedingungen („Self-Service-AGB“) gelten ausschließlich zwischen mobile.de und den Teilnehmern für die Nutzung des Self-Service-Werbetools. Sie finden insbesondere Anwendung auf die Registrierung und Nutzung des Self-Service-Werbetools. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen eines Teilnehmers finden keine Anwendung, es sei denn, mobile.de hat ihrer Geltung ausdrücklich und in Schriftform nach § 126 BGB zugestimmt.
  3. Die Buchung, Gestaltung, Durchführung und sonstige Abwicklung von Werbekampagnen richten sich ausschließlich nach den gesonderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Online-Werbung von mobile.de in der aktuell geltenden Fassung (abrufbar unter https://advertising.mobile.de/agb) („Advertising-AGB“). Weitere zwischen den Parteien geschlossene Vereinbarungen, etwa die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung des Händlerbereichs des mobile.de Dienstes (abrufbar unter https://www.mobile.de/service/agbProfessional) („AGB-HB“) inklusive einbezogener Bestimmungen (wie den Kodex für den Fahrzeughandel im Internet) oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Öffentlichen Bereich (abrufbar unter https://www.mobile.de/service/agbPublic) („ABG-ÖB“) bleiben unberührt.

    Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die über das Self-Service-Werbetool vereinbarten Preise sich im Einklang mit Ziff. 6.10 der Advertising-AGB netto verstehen.

2. Anmeldung und Vertragsschluss, Teilnehmerkonto und Zugangsdaten

  1. mobile.de kann Interessenten ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die Nutzung des Self-Service-Werbetools unter Geltung dieser Self-Service-AGB zusammen mit der Aufforderung zur Zustimmung per E-Mail zukommen lassen. mobile.de ist jedoch nicht verpflichtet, Interessenten ein solches Angebot zu unterbreiten. Der Interessent kann dieses Angebot innerhalb einer Frist von einer Kalenderwoche ab Zugang der E-Mail beim Interessenten annehmen. Die Annahme erfolgt durch eine eindeutige Zustimmung des Interessenten als Antwort auf die E-Mail. Der Vertrag kommt mit Zugang der Annahmeerklärung bei mobile.de zustande. Nach Ablauf der vorgenannten Frist erlischt das Angebot, sofern mobile.de nicht ausdrücklich eine spätere Annahme gestattet. Abweichungen von diesen Self-Service-AGB können nur schriftlich vereinbart werden.
  2. Nach Vertragsschluss legt mobile.de für den Teilnehmer ein Konto für die Nutzung des Self-Service-Werbetools („Teilnehmerkonto“) an. Anschließend werden die Zugangsdaten (Benutzernamen und Passwort) an den Teilnehmer übermittelt. Für das Anlegen des Teilnehmerkontos werden die bei mobile.de bereits hinterlegten Daten des Teilnehmers übernommen.
  3. Teilnehmer im Sinne dieser Self-Service-AGB ist die jeweilige Gesellschaft, die Inhaber(in) des Teilnehmerkontos ist. Der Teilnehmer kann bei mobile.de die Einrichtung weiterer Nutzerzugänge, insbesondere für weitere Filialen des Teilnehmers, anfragen. mobile.de kann auf eine solche Anfrage weitere Nutzerzugänge für den Teilnehmer einrichten. Ein Anspruch des Teilnehmers auf die Einrichtung weiterer Nutzerzugänge besteht nicht; die Entscheidung hierüber liegt im Ermessen von mobile.de. Die über die zusätzlichen Nutzerzugänge zur Nutzung des Self-Service-Werbetools berechtigten Personen („autorisierte Nutzer“) können das Self-Service-Werbetool über die jeweiligen, dem Teilnehmerkonto des Teilnehmers zugeordneten Nutzerzugänge nutzen.
  4. Für den Vertragsschluss stehen die deutsche und ggf. die englische Sprache zur Verfügung. Der Vertragstext (diese Self-Service-AGB) ist hier abrufbar.
  5. Die Anmeldung ist nur juristischen Personen, unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen sowie Personengesellschaften erlaubt. Insbesondere Minderjährigen ist eine Anmeldung untersagt. Die anmeldende Person muss bevollmächtigt sein, für den Teilnehmer entsprechende Verträge abzuschließen.
  6. Die anmeldende Person ist verpflichtet, vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen.
  7. Im Rahmen der Anmeldung und des laufenden Vertragsverhältnisses ist mobile.de berechtigt, die Vorlage eines Handelsregister- und/oder Gewerberegisterauszuges und anderer Unterlagen und Auskünfte zu verlangen, die für die Anmeldung oder Aufrechterhaltung des Vertragsverhältnisses geboten oder zweckmäßig erscheinen.
  8. Ändern sich nach der Anmeldung die angegebenen Daten, so ist der Teilnehmer verpflichtet, mobile.de hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Die Mitteilung kann nur schriftlich (einschließlich per E-Mail) erfolgen.
  9. Der Teilnehmer hat die angegebenen Daten bei der erstmaligen Anmeldung und bei jeder Änderung auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Vor der Übermittlung seiner Daten hat der Teilnehmer die Möglichkeit, seine Daten zu kontrollieren und ggfs. mittels der angezeigten technischen Mittel zu berichtigen.
  10. Der Teilnehmer muss sein Passwort geheim halten und seine Zugangsdaten sorgfältig sichern. Er ist darüber hinaus verpflichtet, mobile.de umgehend zu informieren, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass seine Zugangsdaten von Dritten missbraucht wurden. Dies gilt auch für Zugangsdaten einzelner autorisierter Nutzer eines Teilnehmers, sofern ein Teilnehmer über mehrere Nutzerzugänge verfügt.
  11. mobile.de wird das Passwort eines Teilnehmers nicht an Dritte weitergeben und den Teilnehmer nie per E-Mail oder Telefon nach dem Passwort fragen.
  12. Der Teilnehmer haftet grundsätzlich für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung seiner Zugangsdaten oder von ihm nach Ziff. 2.3 autorisierten Nutzerzugängen zu seinem Teilnehmerkonto vorgenommen werden, insbesondere auch für sämtliche Aktivitäten seiner autorisierten Nutzer, sofern ein Teilnehmer über mehrere Nutzerzugänge verfügt. Hat der Teilnehmer den Missbrauch der Zugangsdaten nicht zu vertreten, weil eine Verletzung der bestehenden Sorgfaltspflichten nicht vorliegt, so haftet er nicht.

3. Sperrung, Kündigung und sonstige Maßnahmen

  1. Sofern der Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter, diese Self-Service-AGB, die Advertising-AGB oder die AGB-HB inklusive einbezogener Bestimmungen (wie den Kodex für den Fahrzeughandel im Internet) oder die AGB-ÖB für mobile.de einen wichtigen Grund darstellt, kann mobile.de auch folgende Maßnahmen ergreifen:

    • Be-/Einschränkung der Nutzung des Self-Service-Werbetools, soweit die Einschränkung geeignet ist, die Auswirkungen des Verstoßes zu begrenzen oder erneute Verstöße durch den Teilnehmer zu verhindern;
    • Vorläufige Sperrung von Teilnehmern;
    • Endgültige Sperrung von Teilnehmern;
    • Endgültige Beendigung des Nutzungsverhältnisses (Kündigung);
    • Löschung des Teilnehmerkontos.

    Ein wichtiger Grund für mobile.de liegt vor, wenn der Teilnehmer einen gewichtigen Verstoß trotz entsprechender Aufforderung durch mobile.de nicht innerhalb einer von mobile.de gesetzten angemessenen Frist abstellt, der Teilnehmer trotz vorangegangener Verwarnung durch mobile.de erneut einen gewichtigen Verstoß begeht, oder wenn es mobile.de unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls unter Abwägung der beiderseitigen Interessen aus sonstigen Gründen nicht zumutbar wäre, das Vertragsverhältnis ohne Ergreifung der Maßnahme fortzusetzen.

  2. Bei der Wahl der Maßnahme berücksichtigt mobile.de die berechtigten Interessen des betroffenen Teilnehmers, insbesondere ob der Teilnehmer den Verstoß nicht verschuldet hat. Wenn mobile.de eine der vorstehenden Maßnahmen ergreift, wird mobile.de den betroffenen Teilnehmer im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen über die Maßnahme und etwaige dem Teilnehmer zustehenden Rechtsbehelfe mit einer Begründung informieren.
  3. Das zwischen mobile.de und dem Teilnehmer bestehende Vertragsverhältnis über die Nutzung des Self-Service-Werbetools kann von beiden Vertragsteilen mit einer Frist von 30 Tagen ordentlich gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich an die mobile.de GmbH, Dernburgstraße 50 in 14057 Berlin oder per E-Mail zu erfolgen an: service@team.mobile.de. Das Recht von mobile.de zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die möglichen Gründe für eine Kündigung seitens mobile.de können sich unter anderem aus Ziff. 3.1 und 3.2 in Verbindung mit der jeweiligen Bestimmung, gegen die verstoßen wurde, ergeben. Des Weiteren steht es den Parteien frei, in separaten schriftlichen Zusatzvereinbarungen, die jedoch auf diese Self-Service-AGB Bezug nehmen, von den vorliegend vereinbarten Kündigungsfristen abzuweichen; in diesem Falle gehen die Bestimmungen der jeweiligen Zusatzvereinbarung vor. Die Schriftform nach Ziff. 3.3 dieser Self-Service-AGB versteht sich nach § 126 BGB. Dies gilt auch für eine Aufhebung oder einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Die Schriftform kann auch bei Unterzeichnung via DocuSign gewahrt werden.
  4. Bei einer endgültigen Sperrung oder Kündigung wird mobile.de den Teilnehmer über diesen Umstand 30 Tage vor dem Wirksamwerden der Sperrung informieren und diesen auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. E-Mail) begründen, sofern dem keine zwingenden Gründe entgegenstehen. Die vorgenannte Frist gilt nicht, sofern die Kündigung oder endgültige Sperrung aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen oder behördlicher Anordnung erfolgt oder mobile.de nachweisen kann, dass der Teilnehmer wiederholt gegen diese Self-Service-AGB verstoßen hat, was zur Kündigung bzw. endgültigen Sperrung geführt hat.

4. Änderung der Self-Service-AGB

  1. mobile.de kann den Teilnehmern Änderungen dieser Self-Service-AGB mit einer angemessenen Frist anbieten („Änderungsangebot“), die jedoch die Dauer von 15 Tagen nicht unterschreiten darf. Die geänderten Bedingungen werden den Teilnehmern auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) spätestens innerhalb der vorgenannten Frist von mindestens 15 Tagen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen zur Verfügung gestellt. Wenn der Teilnehmer das Änderungsangebot ablehnen möchte, steht ihm bis zu dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen jederzeit das kostenfreie Recht zu, das Vertragsverhältnis mit mobile.de mit Wirkung zum Inkrafttreten der Änderungen zu kündigen. Sofern der Teilnehmer dieses Kündigungsrecht nicht ausübt, gilt das Änderungsangebot von mobile.de als angenommen. mobile.de weist den Teilnehmer in der Nachricht, mit der die Änderungen angeboten werden, auch noch einmal besonders auf die Möglichkeit zur Ablehnung durch Kündigung und die Frist hierfür hin. Die geänderten Self-Service-AGB werden zusätzlich auf der Website von mobile.de veröffentlicht.

5. Rechte und Pflichten des Teilnehmers

  1. Das Recht des Teilnehmers zur Nutzung des Self-Service-Werbetools ist auf die Laufzeit des Nutzungsvertrags sowie die vertraglich zugrunde gelegten Zwecke beschränkt; es ist nicht ausschließlich, nicht unterlizenzierbar und nicht übertragbar.
  2. Das Self-Service-Werbetool und die darüber bereitgestellten Inhalte dürfen weder ganz noch teilweise extrahiert, wiederverwendet, in eine andere Webseite integriert, verlinkt und/oder auf andere Weise verknüpft werden. Der Einsatz von Data Mining, Robots, Grabbing, Scraping und/oder ähnlichen Datensammel- und Extraktionsprogrammen und -techniken ist untersagt, insbesondere auch im Hinblick auf die im Self-Service-Werbetool zugänglichen Inhalte. Zuwiderhandlungen werden unter anderem unter dem Gesichtspunkt des Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb zivilrechtlich verfolgt und können unter dem Gesichtspunkt des unerlaubten Eingriffs in verwandte Schutzrechte nach den §§ 108 ff. des Urhebergesetzes strafrechtliche Konsequenzen haben.
  3. Aktivitäten, die darauf gerichtet sind, das Self-Service-Werbetool und die darüber verfügbaren Dienste zu beeinträchtigen, sind untersagt. Der Teilnehmer darf keine Maßnahmen ergreifen, die eine unzumutbare oder übermäßige Belastung des Self-Service-Werbetools zur Folge haben können. Es ist dem Teilnehmer nicht gestattet, das Self-Service-Werbetool oder darüber bereitgestellte Inhalte zu blockieren, zu überschreiben oder zu modifizieren oder in sonstiger Weise störend in das Self-Service-Werbetool einzugreifen.
  4. Der Teilnehmer darf das Self-Service-Werbetool zudem nicht dazu nutzen, folgende Inhalte zu bewerben: 

    • Angebote/Listings auf mobile.de; sowie
    • rechtswidrige Inhalte/Angebote.

    Unberührt bleiben zudem die in den jeweils geltenden Advertising-AGB enthaltenen Beschränkungen. 

  5. Der Teilnehmer ist verpflichtet, sämtliche mittels der im Self-Service-Werbetool verfügbaren KI-Funktionen generierten Inhalte vor ihrer Freigabe oder Verwendung eigenverantwortlich auf Richtigkeit, Vollständigkeit, Rechtmäßigkeit und sonstige Eignung zu prüfen. mobile.de übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität, Verfügbarkeit oder Eignung der durch die KI-Funktionen generierten Inhalte. Die Verantwortung für die Verwendung der generierten Inhalte liegt vielmehr ausschließlich beim Teilnehmer. Sämtliche durch den Teilnehmer freigegebenen oder verwendeten KI-generierten Inhalte werden dem Teilnehmer zugerechnet. Der Teilnehmer darf nur solche Inhalte und Daten in die KI-Funktionen eingeben, deren Verarbeitung zu diesem Zweck rechtlich zulässig ist und durch deren Verarbeitung keine Rechte Dritter verletzt werden. Die Eingabe vertraulicher Informationen sowie personenbezogener Daten ist nur zulässig, soweit deren Verarbeitung über die KI-Funktionen ausdrücklich vorgesehen und datenschutzrechtlich zulässig ist.
  6. Wenn der Teilnehmer einen KI-Agenten verwendet oder dessen Verwendung zulässt oder veranlasst, um das Self-Service-Werbetool zu nutzen, auf diesen zuzugreifen oder mit diesem zu interagieren, gelten die nachfolgenden Regelungen dieser Klausel 5.4. „KI-Agent“ meint dabei jede Software oder jeden Service, der autonome oder halbautonome Handlungen im Namen oder auf Anweisung einer Person oder Organisation ausführt. Der KI-Agent muss sich jederzeit als solcher identifizieren und in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieser Klausel 5.4 handeln; andernfalls ist seine Nutzung untersagt. mobile.de kann die Nutzung von KI-Agenten generell oder einzelner KI-Agenten jederzeit untersagen oder die Nutzung, auch durch technische Maßnahmen, jederzeit einschränken. KI-Agenten müssen die folgenden technischen Voraussetzungen einhalten:
    • sie müssen in allen HTTP/HTTPS-Anfragen kennzeichnen, dass die Anfrage von einem KI-Agenten stammt, und den Namen des KI-Agenten offenlegen, indem Folgendes in die User-Agent-Zeichenfolge der Anfrage aufgenommen wird: Agent/[Agentenname];
    • nicht unterdrücken oder verschleiern, dass Zugriffe auf, die Nutzung von oder Interaktionen mit dem Self-Service-Werbetool von einem KI-Agenten stammen, insbesondere durch (i) Nachahmung der Geschwindigkeit oder des Musters menschlicher Tastenanschläge, der Seitennavigation oder anderer Interaktionen oder (ii) durch Ausfüllen oder Umgehen von CAPTCHAs oder anderen Maßnahmen, die dazu dienen, Computer von Menschen zu unterscheiden;
    • wahrheitsgemäß alle Fragen oder Prompts beantworten, mit denen festgestellt werden soll, ob die Interaktionen von einem Menschen oder einem Computer stammen; und
    • keine Maßnahmen umgehen oder anderweitig unterlaufen, die dazu bestimmt sind, den Zugriff von KI-Agenten auf das Self-Service-Werbetool, dessen Nutzung oder Interaktion mit diesem zu blockieren, einzuschränken oder zu überwachen.

6. Gewährleistung

  1. Das Self-Service-Werbetool ist mindestens zu 97 % im Monatsdurchschnitt verfügbar. Aufgrund der Durchführung von notwendigen Wartungsarbeiten und Verbesserungen kann es vorkommen, dass einzelne Funktionen kurzzeitig nicht zur Verfügung stehen.
  2. mobile.de ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhergesehenen Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben, behördliche Maßnahmen, Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich von Leitungsgebern, sonstige technische Störungen, auch wenn diese Umstände im Bereich von Unterauftragnehmern, Unterlieferanten oder deren Subunternehmern oder bei vom Anbieter autorisierten Betreibern von Subknotenrechnern auftreten. Ansprüche ergeben sich für den Teilnehmer bei nicht durch von mobile.de zu verantwortenden Ausfällen nicht.

7. Haftungsbeschränkung

  1. Gegenüber Unternehmern haftet mobile.de für Schäden, außer im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, nur, wenn und soweit mobile.de, seinen gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet mobile.de abweichend von vorstehender Regelung für jedes schuldhafte Verhalten seiner gesetzlichen Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen. Der Begriff der „wesentlichen Vertragspflichten“ bezeichnet solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.
  2. Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen, ist die Haftung von mobile.de der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.
  3. Eine Haftung für den Ersatz mittelbarer Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen von mobile.de.
  4. Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch mobile.de und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen.

8. Ausübung der Rechte durch Dritte, Vertragsübernahme

  1. Zum Zwecke der Vertragserfüllung und Ausübung der aus diesem Nutzungsvertrag erwachsenden Rechte kann sich mobile.de verbundener Unternehmen bedienen.
  2. mobile.de ist berechtigt, mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen. In diesem Fall ist der Teilnehmer berechtigt, den Nutzungsvertrag zu kündigen.

9. Schlussbestimmungen

  1. Der Nutzungsvertrag einschließlich dieser Self-Service-AGB unterliegt in Anwendung und Auslegung ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 ist ausgeschlossen.
  2. Erfüllungsort ist 14057 Berlin. Für alle Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit dem Nutzungsvertrag einschließlich dieser Self-Service-AGB wird Berlin als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart, sofern es sich bei dem Teilnehmer um einen Kaufmann, eine juristische Person oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt. Gleiches gilt, wenn der Teilnehmer seinen Wohnsitz nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
  3. mobile.de ist bereit, mit den hier aufgeführten Mediatoren zusammenzuarbeiten, um eine außergerichtliche Beilegung etwaiger Streitigkeiten mit gewerblichen Nutzern zu erzielen; vor Einleitung eines solchen Mediationsverfahrens empfiehlt mobile.de den Teilnehmern jedoch zu versuchen, ihr Anliegen mit dem Kundenservice von mobile.de zu klären.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Self-Service-AGB ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle von nicht einbezogenen oder unwirksamen Bestimmungen dieser Self-Service-AGB tritt das Gesetzesrecht. Sofern solches Gesetzesrecht im jeweiligen Fall nicht zur Verfügung steht (Regelungslücke) oder zu einem untragbaren Ergebnis führen würde, werden die Parteien in Verhandlungen darüber eintreten, anstelle der nicht einbezogenen oder unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung zu treffen, die ihr wirtschaftlich möglichst nahekommt.